Leegebruchs Weg zur Selbstständigkeit, Teil 4: Der Gutsteil von Bärenklau wird 1928 endlich zur Gemeinde
„Dem Vorschlage wird zugestimmt…“
Der Erste Weltkrieg war zu Ende und die preußischen Remontedepots wurden geschlossen. Doch das Vorwerk Leegebruch blieb nach 1918 trotz Besiedelung noch ein Jahrzehnt lang Gutsteil von Bärenklau. Wie die zwischenzeitlich entstandene Dorfgemeinschaft mit dieser Situation umging, war im dritten Teil dieser Serie zu lesen. Nach der im Juli 1926 gewählten, aber vom zuständigen Landrat nicht anerkannten Gemeindevertretung, sollte es jedoch nicht mehr lange dauern, bis es zu geregelten Verhältnissen kam. Am 27. Dezember 1927 beschloss das Staatsministerium endlich per Gesetz die Auflösung der preußischen Gutsbezirke und deren Neuordnung.
Landrat Siering, der ein Jahr zuvor noch die Leegebrucher Gemeindevertreterwahl für ungültig erklären musste, bemühte sich seitdem um Klärung der kommunalrechtlichen Verhältnisse. Der entsprechende Schriftverkehr zwischen dem Kreisausschuss in Nauen und dem Regierungspräsidenten in Potsdam begann also schon vor Inkrafttreten des Gesetzes. Grundlage für die erforderlichen Schritte war zunächst die Einigkeit des Kreisausschusses. „Dem Vorschlage wird zugestimmt“ , hieß es klar und deutlich zur Forderung nach einer Umwandlung des Gutsteils Leegebruch in eine eigenständige Gemeinde. So konnte Landrat Siering bereits im Juli 1927 den Regierungspräsidenten Fromm über den Beschluss des Kreisausschusses informieren. Demzufolge sollten einige Grundstücksparzellen des ehemaligen Vorwerks Leegebruch von Bärenklau abgetrennt werden, um eine selbstständige Landgemeinde bilden zu können – sofern das preußische Staatsministerium dem zustimmen werde. Aus Potsdam kam daraufhin die Bitte, das Einverständnis aller an der Neuordnung Beteiligten einzuholen und die vorgeschriebene „tabellarische Nachweisung“ sowie ein Messtischblatt mit alten und neuen Grenzen einzureichen. Im Februar 1928 legte der Landrat die Unterlagen zur weiteren Prüfung vor. Und einen Monat später erfolgte kurz und knapp die Stellungnahme des Regierungspräsidenten: „Einverstanden. Der Regierungspräsident. Potsdam, d. 31. 3. 1928“. Zur Notwendigkeit der Neuregelung ist in feinstem Sütterlin zu lesen: „Die Verhandlungen wegen Bildung der Landgemeinde Leegebruch schweben seit längerer Zeit. Es ist hierbei festgestellt, daß die Vorbedingungen für die Gemeindebildung gegeben sind.“
Herr Siering hatte gute Vorarbeit geleistet, denn während es in anderen Gutsbezirken noch dauerte, war für die Aufteilung des Bezirks Bärenklau schon zum Jahresende alles entschieden. Der sehr ausführlichen Nachweisung zufolge lebten in der neuen Gemeinde Leegebruch, mit deren Namen sich übrigens alle einverstanden erklärten, 250 Einwohner. Die Fläche einschließlich zweier Enklaven vom Gut Eichstädt betrug 455,7259 Hektar.
Das preußische Ministerium des Innern setzte zuletzt noch seinen Stempel auf ein alle Veränderungen des Gutsbezirkes Bärenklau betreffendes Dokument und bestätigte, dass Leegebruch ab dem 1. Dezember 1928 eine neue Landgemeinde ist. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt war die Selbstständigkeit besiegelt – und die besitzt Leegebruch trotz heftiger Wirren späterer Zeiten bis heute. Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag!
Ulrike Unger
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